Vorteile eines Wohnsitzes in der Schweiz
Als Bürger/in eines EU-/EFTA-Staats brauchen Sie für die Einreise in die Schweiz einen gültigen Personalausweis (Identitätskarte) oder einen Reisepass. Je nach Aufenthaltszweck dürfen Sie sich ohne Anmeldung oder Bewilligung für maximal 90 Tage in der Schweiz aufhalten.
EU-/EFTA-Staatsangehörige, welche höchstens 90 Tage pro Kalenderjahr eine selbständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben, brauchen keine spezielle Bewilligung. Sie müssen ihren Einsatz den Behörden jedoch mindestens acht Tage vor Aufnahme der Tätigkeit melden.
Arbeiten in der Schweiz z.B. als Deutscher, bietet viele Vorteile, aber auch einige Herausforderungen. Einer der grössten Pluspunkte sind die hohen Löhne und die vergleichsweise niedrigen Steuern, was zu einem höheren Lebensstandard führt. Allerdings sind die Lebenshaltungskosten, insbesondere die Mieten, in der Schweiz sehr hoch, was die Ersparnisse schmälern kann. Für Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, gelten besondere Regelungen bezüglich Steuern und Sozialversicherungen, die von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind.
Aufgrund der Tatsache, dass nur ein Teil des weltweiten Einkommens und Vermögens in der Schweiz besteuert wird, ist die Pauschalbesteuerung vor allem für Ausländer mit hohem Einkommen und grossem Vermögen attraktiv. Die Pauschalbesteuerung ist in einigen Kantonen der Schweiz möglich, mit Ausnahme der Kantone Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel Landschaft und Basel Stadt. Sehr beliebte Kantone sind Zug, Schwyz, Tessin, Graubünden und Bern.
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