Wohn- und Arbeitsrecht innerhalb der EU

Dank der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU haben Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger das Recht, in die EU/EFTA-Staaten zu reisen, um dort einen Beruf auszuüben und einen dauerhaften Aufenthalt anzumelden. Um sich über das Verfahren zu informieren, können Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat Ihres Ziellandes in der Schweiz wenden.
Informationen stehen auch auf der Website des EDA unter der Rubrik Berufliche Mobilität in der EU/EFTA – EURES zur Verfügung.
Das Netzwerk EURES (European Employment Services) der Europäischen Kommission erleichtert die Mobilität von Arbeitnehmenden innerhalb der EU/EFTA. Das EURES-Portal bietet freie Stellen, die in allen EU-/EFTA-Staaten ausgeschrieben sind. EURES-Beraterinnen und -Berater können Ihnen auch Tipps geben, wie Sie ein Bewerbungsdossier erstellen, das den Gepflogenheiten Ihres Ziellandes entspricht. Informationen des Staatssekretariats für Wirtschaft zur beruflichen Mobilität in der EU/EFTA.

Schweizer Bürger benötigen für die Ansiedlung in der EU in der Regel einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, sowie eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, abhängig vom jeweiligen Zielland und Aufenthaltszweck. Für kurzfristige Aufenthalte (bis zu 90 Tage) ist oft keine zusätzliche Bewilligung erforderlich. Bei längeren Aufenthalten ist eine Anmeldung bei den zuständigen Behörden im jeweiligen Land erforderlich.

Wo immer Sie sich in der EU auch niederlassen, in Deutschland, Österreich oder Südtirol, es erwarten Sie attraktive Optionen. Varivis.com bietet die passende Unterstützung für Ihre Niederlassung innerhalb der EU.
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