Die juristischen Rahmenbedingungen für Firmenansiedlungen in der Schweiz

EU-Unternehmen, die sich in der Schweiz ansiedeln möchten, müssen verschiedene juristische Rahmenbedingungen beachten, insbesondere im Hinblick auf Aufenthalts- und Arbeitsrecht, Unternehmensgründung, Steuern und gegebenenfalls auch das EU-Lieferkettengesetz. Wichtige Grundlagen sind das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG), die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) sowie das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU.

1. Aufenthalts- und Arbeitsrecht:
Personenfreizügigkeit:
EU- und EFTA-Bürger haben grundsätzlich das Recht, sich in der Schweiz selbstständig zu machen und eine Firma zu gründen.

Aufenthaltsbewilligung:
Für die selbständige Erwerbstätigkeit wird in der Regel eine Aufenthaltsbewilligung (meist vom Typ B) benötigt.

Meldepflicht:
Bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist eine Meldung an die zuständigen kantonalen Migrationsbehörden erforderlich.

Vertretungspflicht:
Bei der Gründung einer juristischen Person (z.B. AG) muss eine in der Schweiz wohnhafte und zur Vertretung befugte Person vorhanden sein.

2. Unternehmensgründung:
Rechtsform:
Die Wahl der Rechtsform (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH, Einzelfirma) ist entscheidend und sollte gut überlegt sein.

Handelsregister:
Die Eintragung ins Handelsregister ist für die meisten Rechtsformen obligatorisch.

Gesellschaftsvertrag:
Ein Gesellschaftsvertrag ist bei der Gründung einer Gesellschaft erforderlich und muss notariell beurkundet werden.

Notarielle Beglaubigung:
Gründungsurkunden, Gesellschaftsverträge und Handelsregisteranmeldungen müssen notariell beglaubigt werden.

3. Steuern:
Mehrwertsteuer (MWST):
Unternehmen optional mit einem Jahresumsatz über einem bestimmten Schwellenwert (aktuell CHF 100’000) sind mehrwertsteuerpflichtig und müssen sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden.

Unternehmenssteuern:
Die Schweiz erhebt sowohl Bundes-, Kapital- und Gewinnsteuern. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Steuersätze und Regelungen im jeweiligen Kanton zu informieren. Private zahlen neben Bundes- auch Kantons- und Gemeindesteuern. In der Schweiz fallen keine Gewerbesteuern an.

4. EU-Lieferkettengesetz (CSDDD):
Sorgfaltspflichten:
Schweizer Unternehmen, die in den Geltungsbereich des EU-Lieferkettengesetzes fallen (z.B. durch Niederlassungen in der EU oder Einbindung in EU-Lieferketten), müssen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette beachten.

Risikobewertung:
Unternehmen müssen Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer Lieferketten identifizieren, bewerten und geeignete Massnahmen zur Risikominderung ergreifen.

Transparenz und Berichterstattung:
Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten muss dokumentiert und öffentlich berichtet werden.

5. Weitere Aspekte:

Datenschutz:
Schweizer Unternehmen müssen auch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachten, wenn sie personenbezogene Daten von Personen mit Wohnsitz in der EU verarbeiten. Es gilt seit 01.09.2024 eine eigene Richtlinie.

Arbeitsrecht:
Bei der Anstellung von Mitarbeitern sind die schweizerischen Arbeitsgesetze zu beachten.

Vergaberecht:
Bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen in der Schweiz sind die einschlägigen Vergabebestimmungen zu beachten. Es ist ratsam, sich vor der Ansiedlung in der Schweiz von einem Rechtsanwalt oder einer anderen fachkundigen Person beraten zu lassen, um die spezifischen Anforderungen und Pflichten im Detail zu klären.

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