BERATUNG UND FIRMENANSIEDLUNG FÜR UNTERNEHMER, KANTONE UND GEMEINDEN
Standortperspektiven für Unternehmer sowie öffentliche und private Standortgeber
1. Kriterienbereiche für Unternehmen
Schweizer Unternehmen, die einen Standortwechsel innerhalb der Schweiz in Erwägung ziehen, sollten berücksichtigen: Platzbedarf, Personal-, Lager- und Produktionsanforderungen, Kosten, Kundennähe, sowie die allgemeine Entwicklung des Unternehmens. Zusätzlich sind rechtliche Aspekte, steuerliche Rahmenbedingungen, die Wahl der Rechtsform und die spezifischen Standortbedingungen des jeweiligen Kantons in der Schweiz oder der Bundesländer in der EU von Bedeutung, z.B. in Deutschland und Österreich, bzw. der autonomen Provinz Bozen – Südtirol.
Detaillierte Kriterien für einen Standortwechsel siehe unter Standortoptimierung und Standortsicherung.
Schweizer Unternehmen, die einen Standortwechsel in die EU erwägen, müssen eine Vielzahl von Kriterien berücksichtigen, die sowohl rechtlicher, wirtschaftlicher als auch strategischer Natur sind. Dazu gehören die Einhaltung der EU-Regularien, die Notwendigkeit, sich auf neue Märkte einzustellen, die Berücksichtigung von Arbeitsrecht und Sozialversicherungsfragen sowie die Bewertung von Risiken und Chancen.
Unternehmen müssen sich mit einer Vielzahl von EU-Richtlinien und -Verordnungen auseinandersetzen, die für sie relevant sein könnten, wie beispielsweise die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und die EU-Taxonomie-Verordnung.
Das EU-Lieferkettengesetz betrifft auch Schweizer Unternehmen, die in die EU exportieren oder über Tochtergesellschaften dort präsent sind. Die EU-Whistleblower-Richtlinie erfordert die Einrichtung interner Meldestellen für Missstände am Arbeitsplatz, was auch für Schweizer Unternehmen mit EU-Bezug relevant sein kann. Zu beachten sind ausser steuerlichen Auswirkungen eines Standortwechsels zudem Sozialversicherungsfragen oder Zoll- und Einfuhrbestimmungen. Die Risiken und Chancen eines Umzugs in die EU müssen sorgfältig abgewogen werden. Natürlich sind die Anpassung an die kulturellen Unterschiede am neuen Standort für den Erfolg wichtig. Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU sind von grosser Bedeutung für Schweizer Unternehmen.
2. Kriterienbereiche für Schweizer Kantone, welche Firmen ansiedeln
Die Kantone und Gemeinden konkurrieren um Unternehmen, indem sie günstige Bedingungen schaffen und gezielt um bestimmte Branchen werben. Als positive Argumente lassen sich benennen:
• Steuerliche Anreize, wie niedrige Unternehmenssteuersätze, spezielle Steuervergünstigungen, Verhandlung mit dem Kanton
• Regulatorische Rahmenbedingungen, wie vereinfachte Genehmigungsverfahren, Stabile
rechtliche Rahmenbedingungen, flexible Arbeitsmarktregelungen, Verkehrsanbindung,
Verfügbarkeit von Gewerbeflächen, Qualität der Bildungseinrichtungen, Wirtschaftsförderung.
Die genauen Kriterien und Prioritäten variieren je nach Kanton und Gemeinde. Die Ansiedlungspolitik kann auch vom Bund beeinflusst werden.
3. Kriterienbereiche für EU-Verwaltungen, welche Firmen ansiedeln
Die Kriterien, die deutsche Bundesländer und Gemeinden für Unternehmensansiedlungen heranziehen, sind im Prinzip den Schweizerischen Strukturen ähnlich. Sie unterscheiden sich in vor allem in ihren juristischen und steuerlichen Gesetzen in Deutschland, Österreich und Südtirol.
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